Das neue Organspende-Register
Das Organspende-Register dient als elektronisches Verzeichnis, bei dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende freiwillig, kostenlos, rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar festgehalten werden kann.1,2
Seit März 2024 wird das Organspende-Register stufenweise in Betrieb genommen: die Registrierung ist bereits möglich, während der Zugriff für alle Entnahmekrankenhäuser (ab 01. Juli 2024), über Krankenkassen-Apps (ab Juli 2024) und für Gewebeeinrichtungen (Januar 2025) noch freigeschaltet wird.1,2
Über www.organspende-register.de kann die Erklärung „Ja“ oder „Nein“ zur Organ- und Gewebespende abgegeben werden. Dafür ist bislang noch eine Identifikation über die eID-Funktion des Ausweisdokumentes notwendig, in den kommenden Monaten wird alternativ eine Eintragung über Krankenkassen-Apps ermöglicht.1,2
Die Entscheidung kann dabei auch auf eine andere Person übertragen, im Nachhinein geändert oder gelöscht werden. Weiterhin bestehende Alternativen zum Organspende-Register sind der Organspendeausweis und die Patientenverfügung. Am Ende zählt die jüngste Erklärung zur Organspende.1,2
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das neue Organspende-Register finden Sie hier.
Referenzen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Organspenderegister, URL: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/hilfe#OGR_005 (zuletzt aufgerufen 07.05.2024).
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Das Organspende-Register, URL: https://www.organspende-info.de/organspende-register/ (zuletzt aufgerufen 07.05.2024).
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