Ein Piktogramm von einer weiblichen Figur, die eine Online-Anmeldung vornimmt.

Die Entscheidung zählt

Ab jetzt im Organspende-Register dokumentieren

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Die Entscheidung, die eigenen Organe oder Gewebe nach dem Tod zu spenden, ist persönlich und wichtig. In den meisten Situationen, wie bei Hirn­blutungen oder Schlag­anfällen, bleibt keine Zeit mehr, um akut über die Frage­stellung entscheiden zu können. Denn: nur mit der schriftlich dokumentierter Einwilligung des Spenders oder einer Zustimmung von Angehörigen ist eine Organ- oder Gewebe­spende möglich.1,2

Eine vorab festgehaltene Erklärung wahrt das Selbstbestimmungs­recht und kann ihren Angehörigen belastende Entscheidungen ersparen. Um die Dokumentation so einfach wie möglich zu gestalten, wurde das digitale, zentrale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) entwickelt.1,2 Ein weiterer Vorteil: An das Register angebundene Kranken­häuser können ab dem 01. Juli 2024 dann im Fall der Fälle die vorgenommene Registrierung aufrufen und ihre dokumentierte Entscheidung einsehen und entsprechend vorgehen.2

Das neue Organspende-Register

Das Organspende-Register dient als elektronisches Verzeichnis, bei dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende freiwillig, kostenlos, rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar festgehalten werden kann.1,2

 

Seit März 2024 wird das Organspende-Register stufenweise in Betrieb genommen: die Registrierung ist bereits möglich, während der Zugriff für alle Entnahme­krankenhäuser (ab 01. Juli 2024), über Krankenkassen-Apps (ab Juli 2024) und für Gewebe­einrichtungen (Januar 2025) noch freigeschaltet wird.1,2

 

Über www.organspende-register.de kann die Erklärung „Ja“ oder „Nein“ zur Organ- und Gewebespende abgegeben werden. Dafür ist bislang noch eine Identifikation über die eID-Funktion des Ausweis­dokumentes notwendig, in den kommenden Monaten wird alternativ eine Eintragung über Krankenkassen-Apps ermöglicht.1,2

 

Die Entscheidung kann dabei auch auf eine andere Person übertragen, im Nachhinein geändert oder gelöscht werden. Weiterhin bestehende Alternativen zum Organspende-Register sind der Organspende­ausweis und die Patienten­verfügung. Am Ende zählt die jüngste Erklärung zur Organ­spende.1,2

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das neue Organspende-Register finden Sie hier.

Referenzen

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Organspenderegister, URL: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/hilfe#OGR_005 (zuletzt aufgerufen 07.05.2024).
  2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Das Organspende-Register, URL: https://www.organspende-info.de/organspende-register/ (zuletzt aufgerufen 07.05.2024).

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