Am 28. Februar 2025 ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Kraft getreten – ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland. Insbesondere für chronisch kranke Patient*innen, etwa mit Asthma oder COPD, ergeben sich durch die Neuregelungen spürbare Veränderungen inder Versorgungsstruktur.
Das GVSG sieht unter anderem folgende zentrale Neuerungen vor:
- Einführung einer neuen Vorhaltepauschale (VHP) für hausärztliche Kernleistungen
- Quartalsübergreifende Versorgungspauschale (VSP) zur Stärkung der Betreuung chronisch Kranker
- Entbudgetierung der allgemeinen hausärztlichen Versorgung sowie der Hausbesuchsleistungen
Diese Maßnahmen sollen die Behandlungsqualität erhöhen, die finanzielle Planungssicherheit für Praxen verbessern und die Versorgung chronisch Kranker effizienter gestalten. Besonders relevant ist dies für Patient*innen mit komplexen Atemwegserkrankungen, die auf eine strukturierte Langzeitbetreuung angewiesen sind.
Jetzt informieren:
Laden Sie sich hier die kompakte Übersicht der Eckpunkte des GVSG herunter – mit praxisnahen Erläuterungen zu allen relevanten Regelungen und deren Bedeutung für Ihre tägliche Arbeit:
Eckpunkte GVSG
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